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Anleitung zum Staatsbg-Rechner

Ablauf

1. Schritt: Datum

Geben Sie das Datum ein, an dem Sie vorraussichtlich Ihren Antrag stellen werden.

Bitte beachten Sie das genaue Format der Datumeingabe (inklusive der Punkte).
Bitte beachten Sie auch, dass ein Datum in einem zukünfitgen Jahr nicht berechnet werden kann, da die Richtsätze für diese Zeit noch nicht bekannt sind und die Rechnung somit unmöglich wäre.

Mehr über Richtsätze und die Rechnung selbst erfahren Sie hier.

2. Schritt: Felder ausfüllen

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen, dass Tausender-Trennzeichen vom System nicht richtig verarbeitet werden können.

Statt beispielsweise "1.800,50€" geben Sie bitte also "1800,50" ein.

Wofür die Bezeichnungen der einzelnen Felder stehen, erfahren Sie hier.

3. Schritt: Berechnen und Ausdrucken

Bitte überprüfen Sie bevor Sie auf Berechnen drücken, ob die Angaben Stimmen.

Irrtümer, die Sie unbedingt vermeiden sollten, finden Sie hier.

WICHTIG:

Mindestsicherung:

Wenn Sie in einem Monat der letzten 6 Jahre Mindestsicherung bezogen haben, lassen Sie diesen Monat komplett frei, diese Monate zählen dann für die Rechnung nicht. Checkboxen (Kinder, Ehe, U24) sind auch in diesen Monaten, soweit sie zutreffen, anzukreuzen.

Auch sehr wichtig: wenn eine Person, die mit Ihnen wohnt, Mindestsicherung bezieht, müssen Sie die Monate, in denen Ihr Mitbewohner Mindestsicherung bezogen und mit Ihnen gewohnt hat, auch freilassen, es sei denn, Sie können nachweisen, dass ein völlig getrennter Haushalt besteht.

Unter 24 Jahre alt und in einer Ausbildung

Die "U24"-Box darf erst dann ausgewählt werden, wenn Sie währenddessen in einem Ausbildungsverhältnis waren. Dazu zählt:

Diese Checkbox gibt es deswegen, weil es für Menschen, die unter 24 und in einer Ausbildung sind, verringerte Richtsätze gibt, es ist also leichter, die Voraussetzungen zu erfüllen.

Ehe:

Wenn Sie verheiratet sind, zählt das Einkommen Ihres Ehegatten / Ihrer Ehegattin dazu und die Richtsätze ändern sich. Sobald Sie die Checkbox "Ehe" anklicken, öffnen sich Felder für das Einkommen des Partners.

Achtung: Belastungen des Partners sind in die Spalte "Belastungen" zu Ihren eigenen zu rechnen. Dasselbe gilt für die Miete, falls Sie nicht mit Ihrem Partner im selben Haushalt leben.

Für Eheschließungen, Geburtsdaten der Kinder und Scheidung gilt: Monatsmitte trennt. Tragen Sie also zum Beispiel die Geburt Ihres Kindes erst im Folgemonat ein, wenn es nach dem 15. des Monats geboren wurde.

Hinweise:

Felder: welche Beträge in welches Feld?

Hier werden alle Felder einzeln genauer erklärt:

Wie wird gerechnet?

Um die Österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben, muss der gesicherte Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Dieser ist nach dem Gesetz durch folgende Rechnung nachzuweisen:
Für jedes Jahr gibt es, abhängig von Personenstand und Kindern, vorgegebene monatliche Richtsätze. Diese müssen nicht etwa jeden Monat erreicht werden, sondern es werden die monatlichen Richtsätze der letzten 36 Monate (vom Zeitpunkt des Antrags) zusammengezählt. Dieser Betrag muss dann vom Anwärter in den letzten 6 Monaten + den besten 30 Monaten der letzten 6 Jahre erreicht werden. Dieser Rechner hilft Ihnen bei dieser Rechnung, indem er die angepassten Richtsätze anhand Ihrer Situation errechnet und das Reineinkommen der geltenden Monate (letzten 6, besten 30) herausfiltert, addiert und mit dem Soll-Wert vergleicht.

@Programmiert von Bruno Doblhofer für helping hands.